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Thüringen erlaubt ab sofort Sport für kleine Kindergruppen im Freien

Auszug aus der Information des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 29.04.21

 

Erlaubt ist nach der Verkündung der Verordnung:

  • der kontaktlose Sportbetrieb von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres in Gruppen von bis zu fünf Kindern unter freiem Himmel auf allen öffentlichen und nicht öffentlichen Sportanlagen sowie unter freiem Himmel außerhalb von Sportanlagen.
  • Der Sportbetrieb darf nur stattfinden, wenn die den Sportbetrieb anleitenden Personen vor Beginn des jeweiligen Sportbetriebs ein negatives Ergebnis eines Selbsttests, eines Antigenschnelltests oder eines PCR-Tests vorweisen können. Der Antigenschnelltest oder der PCR-Test dürfen zu Beginn des jeweiligen Sportbetriebs nicht länger als 24 Stunden zurückliegen.

 

Aktuell | Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (thueringen.de)